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Ihre Anerkennung in Deutschland - wir unterstützen Sie!

Sie haben einen pädagogischen Abschluss, aber noch keine staatliche Anerkennung für den Jobeinstieg in Deutschland?
 

Die wichtigsten Kriterien für einen Quereinstieg und die Anerkennung:

  • ein anerkennungsfähiger pädagogischer Hochschulabschluss
  • ausreichende Deutschkenntnisse Level B2 (für den Quereinstieg)
  • erste Berufserfahrung sind von Vorteil


Der Quereinstieg bietet Ihnen die Chance, schon vor der Anerkennungsphase in einer unserer Kindertagesstätten zu arbeiten.

Sabine Babiec

Personalrecruiting Polen
E-Mail: IB-Polen-BB@ib.de
PL Mobil: +48 606 301 038
DE Mobil: +49 176 5083 8072

Wozu brauche ich die Anerkennung?

Die staatliche Anerkennung ermöglicht Ihnen deutschlandweit als pädagogische Fachkraft tätig zu sein und das in Deutschland meist tariflich geregelte Gehalt dieser Berufsgruppe zu erhalten.

Als Quereinsteiger*in erhalten sie ein etwas niedrigeres Gehalt als später mit einer staatlichen Anerkennung. Außerdem können die Einrichtungen Quereinsteiger*innen nur zeitlich begrenzt einstellen. Die staatliche Anerkennung ist deshalb ein wahrer Türöffner für Ihre zukünftige Arbeitssuche.

Was bietet mir der Quereinstieg?

Der Beruf des Erziehers ist in Deutschland reglementiert, was bedeutet, dass für eine Arbeitsaufnahme eine staatliche Anerkennung seitens der Behörden gefordert ist. Die Bundesländer Berlin und Brandenburg kommen den ausländischen Erzieher*innen entgegen und bieten die Möglichkeit eines Quereinstiegs. Hier erhalten Sie bereits vor der Erteilung der staatklichen Anerkennung die Möglichkeit, in einer Kita arbeiten können.

Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?

In einem ersten Schritt freuen wir uns, wenn wir Ihre Bewerbungsunterlagen zur Einschätzung erhalten. Hierfür bitten wir Sie, sich direkt auf diese Stelle  zu bewerben.

Sollten Sie erstmal nur Informationen benötigen oder vorab Fragen haben, können Sie sich gern direkt an unsere deutsch-polinsche Recruiterin Sabine Babiec wenden.

Sabine Babiec
E-Mail: IB-Polen-BB@ib.de
Telefon: +48 606 301 038

Nach dem Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen treten wir mit Ihnen über unsere deutsch-polnisch-sprachige Recruiterin Sabine Babiec in Kontakt. In einem ersten Gespräch besprechen wir die Möglichkeiten eines Arbeitseinstiegs. Hierzu wird zunächst über offizielle Beratungsstellen geprüft, welche beruflichen Möglichkeiten Ihre Qualifikationen mitbringen. Für die staatliche Anerkennung zur pädagogischen Fachkraft werden seitens der Anerkennungsstellen vor allem pädagogische Abschlüsse mit dem Schwerpunkt der Früh- und Vorschulpädagogik, Vorschulerziehung und Grundschulerziehung akzeptiert. Diese und andere Abschlüsse werden mit dem deutschen Bildungssystem verglichen. Entstandene Unterschiede werden über nachfolgende Anpassungslehrgänge ausgeglichen.

Wenn geprüft wurde, welche Chancen Sie für die staatliche Anerkennung mitbringen, können wir ein entsprechendes Jobangebot vorbereiten. Sie können beim IB nicht nur als Erzieher*in/pädagogische Fachkraft arbeiten. Wenn Sie aus einer anderen sozialen Berufsgruppe kommen, sind Sie beispielsweise auch als Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in oder Heilpädagog*in bei uns herzlich willkommen.

Wie läuft der Anerkennungsprozess ab und wer organisiert den Quereinstieg?

Antrag auf Anerkennung:
Als ersten Schritt müssen Sie postalisch ein Antrag zur staatlichen Anerkennung an die entsprechende Behörde verschicken. In Berlin ist für die Anerkennung der Berliner Senat zuständig. In Brandenburg obliegt die Anerkennung dem Schulamt.

Bei dem Antrag auf Anerkennung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich diese ändern können, verweisen wir Sie an dieser Stelle gern direkt auf die entsprechenden Informationsseiten der Behörden:

Anerkennung Berlin                 Anerkennung Brandenburg
 

Antrag zum Quereinstieg/Seiteneinstieg:
Nach der Antragstellung  zur staatlichen Anerkennung folgt der Antrag für den Quereinstieg. In Brandenburg stellen wir den Antrag für Sie.

Quereinstieg Berlin                 Seiteneinstieg Brandenburg


Zu jedem Antrag müssen Ihre polnischen Abschlüsse und Zeugnisse ins Deutsche übersetzt beigefügt werden. Wichtig ist, dass die Übersetzung durch eine*n vereidigten Übersetzer*in stattgefunden hat und die Kopie beglaubigt sind. Ist dies nicht der Fall, können die Anträge von den Behörden abgelehnt werden.

Der Quereinstieg und die staatliche Anerkennung sind beantragt. Wie geht es weiter?
Sobald der Bescheid zur Tätigkeit während des Anerkennungsprozesses (Quereinstieg) eintrifft, steht einer Tätigkeit in einer unserer Einrichtungen nichts mehr im Wege.

Während Sie bereits bei uns als Quereinsteiger*in arbeiten, warten wir gemeinsam auf die Antwort der entsprechenden Anerkennungsstelle. In diesem erfahren Sie, welche Anpassungslehrgänge für den Ausgleich der Qualifikationsunterschiede zu absolvieren sind. Die meisten Lehrgänge finden über einen Zeitraum von 5 bis 7 Monaten statt, meist an einem Abend in der Woche und einem Tag am Wochenende. Gegebenenfalls müssen Sie außerdem einen Deutschkurs am Abend besuchen, um das verlangte Deutschlevel (B2 in Brandenburg und C1 in Berlin)  zu erreichen.

Wieviel Zeit vergeht vom Eingang Ihrer Bewerbung bis zum Arbeitsbeginn?

Vom Eingang Ihrer Bewerbung bis hin zum Arbeitsbeginn beim IB können bis zu 2 bis 3 Monate vergehen. Häufig geht viel Zeit bei der Übersetzung der notwendigen Unterlagen und durch die lange Bearbeitungszeit in den einzelnen Behörden verloren. Auf einen Bescheid zum Quereinstieg muss man ca. 4 bis 6 Wochen warten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

  • Kosten für das Antragsverfahren bei der Anerkennungsstelle
  • Kosten für die Übersetzungen der notwendigen Unterlagen, wie  z.B. Zeugnisse, Diplome und Urkunden
  • Kosten für die Einreise nach Deutschland
  • Kosten für die Anmietung einer Wohnung (neben der monatlichen Miete fallen weitere Nebenkosten, wie Strom, Heizung, Internet etc. und ggf. eine Mietkaution an)

Welche Unterkunftsmöglichkeiten gibt es?

In Berlin verfügen wir über eine Mitarbeiterwohnung, welche über vier unterschiedlich große, helle, renovierte und möblierte Zimmer verfügt. Diese werden an unsere IB-Mitarbeiter*innen, vorwiegend aus dem Ausland, untervermietet und dienen zur Überbrückung, bis  eine eigene Wohnung gefunden ist. Ein Zimmer in unserer Wohngemeinschaft oder auch eine eigene Mitarbeiterwohnung stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zu einem vergünstigten Mietpreis für vorerst 6 Monate befristet zur Verfügung. Hiermit wollen wir Ihnen Ankunft in Berlin erleichtern und die Möglichkeit geben, eine eigene Wohnung vor Ort zu suchen.

In Brandenburg verfügen wir über keine IB-eigenen Wohnungen, unterstützen Sie aber gern individuell bei der Wohnungssuche.

Was kostet eine Wohnung in Berlin oder Brandenburg?

Für gewöhnlich mieten unsere neuen Mitarbeiter*innen eine 1-Zimmerwohnung an, bei der die Kaltmiete in Berlin je nach Stadtteil zwischen ca. 300 und 600 Euro beläuft. In Brandenburg ist der Wohnraum, je nach Region, meist preisgünstiger und gut verfügbar. In der Region Potsdam sind die Preise oft wie in Berlin.

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