Antrag auf Anerkennung:
Als ersten Schritt müssen Sie postalisch ein Antrag zur staatlichen Anerkennung an die entsprechende Behörde verschicken. In Berlin ist für die Anerkennung der Berliner Senat zuständig. In Brandenburg obliegt die Anerkennung dem Schulamt.
Bei dem Antrag auf Anerkennung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich diese ändern können, verweisen wir Sie an dieser Stelle gern direkt auf die entsprechenden Informationsseiten der Behörden:
Anerkennung Berlin Anerkennung Brandenburg
Antrag zum Quereinstieg/Seiteneinstieg:
Nach der Antragstellung zur staatlichen Anerkennung folgt der Antrag für den Quereinstieg. In Brandenburg stellen wir den Antrag für Sie.
Quereinstieg Berlin Seiteneinstieg Brandenburg
Zu jedem Antrag müssen Ihre polnischen Abschlüsse und Zeugnisse ins Deutsche übersetzt beigefügt werden. Wichtig ist, dass die Übersetzung durch eine*n vereidigten Übersetzer*in stattgefunden hat und die Kopie beglaubigt sind. Ist dies nicht der Fall, können die Anträge von den Behörden abgelehnt werden.
Der Quereinstieg und die staatliche Anerkennung sind beantragt. Wie geht es weiter?
Sobald der Bescheid zur Tätigkeit während des Anerkennungsprozesses (Quereinstieg) eintrifft, steht einer Tätigkeit in einer unserer Einrichtungen nichts mehr im Wege.
Während Sie bereits bei uns als Quereinsteiger*in arbeiten, warten wir gemeinsam auf die Antwort der entsprechenden Anerkennungsstelle. In diesem erfahren Sie, welche Anpassungslehrgänge für den Ausgleich der Qualifikationsunterschiede zu absolvieren sind. Die meisten Lehrgänge finden über einen Zeitraum von 5 bis 7 Monaten statt, meist an einem Abend in der Woche und einem Tag am Wochenende. Gegebenenfalls müssen Sie außerdem einen Deutschkurs am Abend besuchen, um das verlangte Deutschlevel (B2 in Brandenburg und C1 in Berlin) zu erreichen.